Nov 24, 2021
Von:   Janis Büse

Ab dem 24.11. gilt für unsere (Sport-)Veranstaltungen: Nur noch 2G – Geimpft oder Genesen.

Grundlage ist die neue Coronaschutzverordnung NRW, gültig ab dem 24.11.21:

Kurz:

Ungeimpfte Nichtprofis über 15 dürfen weder trainieren, spielen noch zusehen. Egal, ob beim Handball, Gymnastik/Turnen oder Volleyball und egal, ob draußen oder drinnen.

Wir würden Euch bitten Eure Impf- oder Genesenennachweise auch unaufgefordert vorzuzeigen. Wir werden weiterhin Eingangskontrollen durchführen und auch die QR-Codes auf Korrektheit prüfen. Im Falle von Verstößen ist mit hohen Bußgeldern zu rechnen.

Der Verein wirbt ausdrücklich für die Impfung – zum Selbstschutz und insbesondere auch zum Schutz von anderen. Warum die Impfung sicher ist, erfahrt ihr auf den Informationsseiten des BMG. Auf dieser Seite werden Fragen und Falschmeldungen zur Corona-Schutzimpfung beantwortet und unter die Lupe genommen. Informationen zu Impfangeboten hat die Stadt Dortmund auf dieser Seite zusammengefasst. Eine Impfung ist zum Beispiel auch ohne Termin von Montag bis Samstag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr in der Berswordt-Halle oder in der Thier-Galerie möglich. Bitte kümmert Euch ebenfalls rechtzeitig um Eure Auffrischungsimpfung.

Im Detail:

2G (geeimpft oder genesen) ist nach § 4 (2) Nr.3 und 4 Pflicht für

  • die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, sowie Teilnehmende an berufsvorbereitenden Sportausbildungen (zum Beispiel Lehrveranstaltungen des Hochschulsports) übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis nach § 2 Absatz 8 Satz 2 auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend ist.
  • der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer.
    Ausnahme: Kinder im Alter unter 16 Jahren.

Bußgeld bei Verstößen:

  • 250 Euro für Nutzer, Teilnehmer, Besucher (also z.B. Spieler, Trainer)
  • 2.000 Euro für Vorstand, Geschäftsführung etc. bei unzureichender Kontrolle (Details: § 4 Abs. 6 bis 8 )

Bei Fragen könnt Ihr Euch auch direkt bei Euren Trainer*innen melden.

Sportliche Grüße & bleibt gesund! 💚