Jan 14, 2022
Von:   Janis Büse

Liebe Vereinsfreunde,

fürs neue Jahr hat das Land NRW eine aktualisierte Corona- Schutzverordnung angekündigt,
die ab dem 13.01.2022 Gültigkeit hat und folgende Anpassungen enthält:

Sport im Innenraum: 2G+, Sport im Außenbereich: 2G

  • Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
  • Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
CoronaSchVO Januar 2022