Liebe Vereinsfreunde,
fürs neue Jahr hat das Land NRW eine aktualisierte Corona- Schutzverordnung angekündigt,
die ab dem 13.01.2022 Gültigkeit hat und folgende Anpassungen enthält:
Sport im Innenraum: 2G+, Sport im Außenbereich: 2G
- Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
- Einlasskontrollen
- Es wird eine Einlasskontrolle durchgeführt. Dabei wird der Nachweis geprüft und ein Check-in (z.B. mit der Corona-Warn-App) durchgeführt.
- Hygieneschutzkonzepte
- Das Hygieneschutzkonzepte der jeweiligen Abteilung hängt aus und ist unbedingt zu befolgen.
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