Es gibt eine neue Version von diesem Beitrag! Stand 24.11.
Wir passen unseren Trainings- und Spielbetrieb fortlaufend an die aktuellen Vorgaben aus der Corona-Schutzverordnung und den Verordnungen der Sportverbände an. Zum September gab es einige Anpassungen, über die wir an dieser Stelle gerne berichten möchten. Wir weisen darauf hin, dass die Verordnungen unbedingt einzuhalten sind und wir Regelverstöße nicht akzeptieren werden. Wir alle wollen unserem Sport weiterhin mit der größtmöglichen Sicherheit nachgehen können.
Ab sofort gilt, dass für den Zutritt zu allen Veranstaltungen im Innenbereich eine strikte 3G-Regelung gilt. Das bedeutet, dass jeder, der die Hallen betreten möchte – egal ob bei Training, Wettkampf oder Meisterschaftsspiel (usw.) – einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, ein Genesenenzertifikat oder ein negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorlegen können muss.
Für Schüler*innen gelten außerdem folgende Regelungen:
- Montag bis Freitag: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen keinen Testnachweis.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs-oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. - Am Wochenende: Laut Testkonzept des HW-Westfalen gelten die Testungen aus der Schule nicht für Spiele am Samstag und Sonntag. (“[Die Ausnahme von minderjährigen Schüler*innen von der Testpflicht] gilt unabhängig von den Regelungen der CoronaSchVO ausdrücklich nicht für Spiele am Samstag und Sonntag.”) Wir bedauern diese Entscheidung sehr und arbeiten momentan mit Hochdruck an einer Lösung. Weitere Informationen erhaltet ihr selbstverständlich bei den Trainer*innen.
Beachtet bitte weiterhin unsere Hygienekonzepte
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